Anpassung Teilrichtplan Landschaft Emmental; öffentliche Mitwirkung
Der Teilrichtplan Landschaft dient der Erhaltung und der Entwicklung der Landschaft und berücksichtigt dabei die kantonalen Vorgaben sowie neue Erkenntnisse und Grundlagen im Bereich Landschaft, Naturschutz und Erholung. Der Teilrichtplan Landschaft Emmental soll in den Bereichen Landschaftsschutz und Landschaftsentwicklung die regional wichtigen Inhalte zur Ergänzung des Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepts (RGSK) liefern und die Gemeinden bei der Erarbeitung der Ortsplanungen unterstützen.
Die Regionalkonferenz Emmental lädt Gemeinden, Organisationen, Unternehmungen, Parteien und Bevölkerung ein, sich an der öffentlichen Mitwirkung zur Anpassung des Teilrichtplanes Landschaft Emmental zu beteiligen.
Die Mitwirkungsunterlagen sind auf der Homepage der Regionalkonferenz aufgeschaltet
https://region-emmental.ch/projekt/teilrichtplan-landschaft-2/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Mitwirkungsfrist dauert vom 25. März bis 25. Mai 2026.
Eingaben haben schriftlich zu erfolgen an:
Regionalkonferenz Emmental, Bahnhofstrasse 35, 3400 Burgdorf
oder per E-Mail: katharina.wuethrich@region-emmental.ch