Protokollauflage
Gemäss Art. 64 Abs. 1 des OgR liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2025 während 20 Tagen (11. Dezember 2025 – 5. Januar 2026) öffentlich auf.
Gegen den Inhalt des Protokolls kann bis am 5. Januar 2026 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.