Protokollauflage
Gemäss Art. 64 Abs. 1 des OgR liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2026 während 20 Tagen (16. Juni 2026 – 6. Juli 2026) öffentlich auf.
Gegen den Inhalt des Protokolls kann bis am 6. Juli 2026 beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist wird der Gemeinderat das Protokoll genehmigen.